Satzung

Satzung

Die Kirchenkreissynode Plön-Segeberg hat sich am 27. Juni 2020 mehrheitlich zur Gründung eines Evangelischen Kita-Werkes im Kirchenkreis bekannt.

Mit dem Beschluss der Satzung in der Synode am 29. September 2021 und der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt wurde das „Werk für Kindertageseinrichtungen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg“ am 1. Januar 2022 gegründet.

Das Kita-Werk berücksichtigt die durch die Kita-Reform des Landes Schleswig-Holstein veränderten Rahmenbedingungen, die seit dem 01. Januar 2021 gelten. Mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) erfuhr das Finanzierungssystem eine grundlegende Umstellung. Es gelten definierte Förderbedingungen, die sich auf die Personalausstattung, den Betreuungsschlüssel, die Leitungsfreistellung, die Raumausstattung und die Schließzeiten beziehen. Angesichts des Mangels an Fachpersonal stellen diese Bedingungen alle Träger von Kitas vor große Herausforderungen.
Nach einem Übergangs- und Überprüfungszeitraum wird das Kita-Gesetz zum 1. Januar 2025 voll in Kraft treten.
Mit der Satzung des Kita-Werkes im Kirchenkreis sind alle wesentlichen Fragen der Trägerschaft und der Zusammenarbeit zwischen Kita-Werk, Kirchengemeinden und Kirchenkreis geklärt.